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Rahmenvereinbarung Individualentwicklungsdienstleistungen
Toll Collect GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Der Auftraggeber ist als Technologiedienstleister des Bundes und u.a. als Betreiber des Mautsystems in Deutschland maßgeblich an der Entwicklung von Lösungen im Bereich Digitalisierung insbesondere im Verkehrs- und Mobilitätssektor beteiligt. Um diesen Aufgaben nachzukommen benötigt der Auftraggeber auch Softwareentwicklungsleistungen, die nicht ausschließlich aus eigenen Personalressourcen heraus abgebildet werden können. Zudem werden bereits heute (Teil-) Systeme des Auftraggebers durch externe Partner entwickelt und betrieben. Um den Auftraggeber und auch den Bund zukünftig agil und flexibel unterstützen zu können, werden in diesem Verfahren Softwareentwicklungspartner ausgeschrieben, welche flexibel den Auftraggeber bei der Umsetzung seiner Vorhaben unterstützen können. Darüber hinaus möchte der Auftraggeber mit dieser Ausschreibung auch einen Handlungsrahmen schaffen, um neue Aufträge im Rahmen der Erweiterung des Geschäftszweckes des Auftraggebers mit Hilfe von leistungsfähigen Auftragnehmern erfüllen zu können. Dies kann verschiedenste Formen annehmen, so ist beispielsweise die punktuelle Unterstützung durch einen einzigen Softwareentwickler mit Spezialwissen bis hin zur eigenverantwortlichen Umsetzung von komplexen Softwareentwicklungsvorhaben in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und seinen Stakeholdern vorgesehen. Die Leistung umfasst zu großen Teilen die (Weiter-) Entwicklung und Betreuung von Applikationen, welche für den Betrieb essenziell sind. In diesem Kontext spricht der Auftraggeber von der Abbildung eines Software-LifeCycles. Ein solcher LifeCycle bildet die Anforderungsklärung, Entwicklung, die Operationalisierung, den Test, Betrieb und die Weiterentwicklung einer oder mehrerer Applikationen ab und ist ggf. eigenverantwortlich durch einen Entwicklungspartner abzubilden. Im Falle von LifeCycle Abrufen aus dieser Rahmenvereinbarung hat der Auftraggeber größtes Interesse an einer langfristigen und stabilen Lösung, welche eng durch den jeweiligen
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Softwareentwicklungspartner für Individualentwicklungsdienstleistungen zur Unterstützung des Auftraggebers bei Digitalisierungsvorhaben.
- Der Auftrag deckt den gesamten Software-Life-Cycle ab, inklusive Beratung, Tests, Betrieb und Support, mit einem geschätzten Wert von 160 Mio. EUR.
- Bieter müssen agile Methoden und ein agiles Mindset nachweisen und sind verpflichtet, in definierten Service Levels zu arbeiten.
- Die Vergabe erfolgt im Wege eines Miniwettbewerbs gemäß VgV, wobei EVB-IT Verträge als Vertragsgrundlage dienen.
- Arbeitnehmerüberlassung ist ausdrücklich nicht erwünscht; die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen dessen Direktionsrecht unterstehen.
Es werden Rahmenvereinbarungen für Individualentwicklungsdienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung gesucht, die den Software-Life-Cycle abdecken.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens finden Sie aus Platzgründen unter "Zusätzliche Angaben".“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität 70 %
Gewichtung
-
Preis 30 %
Gewichtung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 160.000.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 18.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 10.01.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 254 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (6) adesso SE · Capgemini Deutschland GmbH · DXC Technology Deutschland GmbH · Materna Information & Communications SE · msg systems ag · T-Systems Road User Services GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 240.000.000 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 355 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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