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Trierer Hafengesellschaft, Container Terminal Hafen Trier
Trierer Hafengesellschaft mbH · Trier · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
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Vorliegend sollen Gesellschaftsanteile an einer zu gründenden / gegründeten 100%igen Tochtergesellschaft der Trierer Hafengesellschaft mbH, der Trimodal Terminal Trier GmbH veräußert werden. Zuvor wird zwischen der Auftraggeberin und der Trimodal Terminal Trier GmbH ein Pachtvertrag geschlossen, der Pflichten zur Betreibung, Bewirtschaftung, Projektierung und Planung des Ausbaus, der Finanzierung sowie des Ausbaus etc. des Hafenterminals Trierer Hafen beinhaltet. Diese Pflichten und Rechte sollen im Zuge der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der TTT GmbH auf neue Gesellschafter übertragen werden. Der Trierer Hafen liegt im Herzen Europas und der wirtschaftlich stetig wachsenden Großregion, die sich auf einer Gesamtfläche von mehr als 65 000 qkm zwischen Rhein, Mosel, Saar und Maas erstreckt. Hier leben, arbeiten und wirtschaften rund 11,2 Millionen Menschen. Mitten im Zentrum liegt der Trierer Hafen als Knotenpunkt aller infrastrukturellen und verkehrstechnischen Hauptschlagadern, die den Waren- und Güterverkehr der Großregion an Europa und die ganze Welt anbinden. Straße, Schiene und Wasserwege auf der Nord-Süd- und der Ost-West-Achse treffen sich in der Region um den Trierer Hafen. Sie machen ihn zu einem in Rheinland-Pfalz und der Großregion einzigartigen, trimodalen Verkehrsknotenpunkt und vereinen die Länder Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg zu einem gemeinsamen, grenzenlosen Wirtschaftsraum mit Zukunft. Vermietet werden soll eine Gesamtfläche von ca. 45 000 m2 nebst vorhandener Infrastruktur für den Umschlag von Massengut, Schwergut und Containern per Binnenschiff, Eisenbahn und LKW. Die Leistungsfähigkeit des Standortes und der Infrastruktur ergibt sich aus den folgenden Rahmendaten, Fahrwassertiefe des Hafens ist der Fahrrinnentiefe der Mosel angepasst, Größe des Hafenbeckens: ca. 8 ha, 950 m Kailänge, Hafenbahn (6,2 km Gleislänge) mit Anschluss an Knotenpunktbahnhof Trier-Ehrang, Güterbahnhof, Zollamt und Güterverkehrszentrum direkt nebe
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der Trimodal Terminal Trier GmbH zur Betreibung des Containerterminals.
- Der Terminal umfasst ca. 45.000 m2 Fläche mit Infrastruktur für Massen-, Schwer- und Containerumschlag per Schiff, Bahn und LKW.
- Wichtige Infrastrukturmerkmale sind Hafenbecken, Kailänge, Hafenbahnanschluss, Containerverladung und direkte Fernstraßenanbindung.
- Interessenten müssen bereit sein, in die Projektierung, Planung, Finanzierung und den Ausbau des Terminals zu investieren.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, was auf eine spezifische Anforderung oder eine bereits bestehende Beziehung hindeuten kann.
Verkauft werden Gesellschaftsanteile an einer Tochtergesellschaft, die den Containerterminal im Hafen Trier betreiben wird.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 10.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 09.04.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 20 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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