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Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppen 4 bis einschl. 7 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT)
Gemeinde Benediktbeuern · Benediktbeuern · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppen 4 bis einschließlich 7 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 1 HOAI (ELT), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI für den Neubau eines Kindergartens.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für den Neubau eines Kindergartens.
- Die Leistungen umfassen die Anlagengruppen 4 bis 7 und anteilig 8 nach HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Bieter müssen ihre Eignung für die ausgeschriebenen Planungsleistungen nachweisen.
Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für den Neubau eines Kindergartens.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Schriftliches Konzept zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Leistungen: Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der Unterkriterien bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis c) wird nicht behandelt: 0 Punkte unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: - Vorgehen zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und Dezimierung etwaiger Störungen und negativer Auswirkungen auf den bestehenden Kindergarten bei der Organisation der Baumaßnahme, - energieeffizienter und nachhaltiger Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung Nachweis der Erweiterbarkeit der für einen etwaigen zusätzlichen künftigen Flächenbedarf; - Vorgehen zur Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben zur Erreichung einer höchstmöglichen Förderung. Das Projekt soll – soweit möglich – mit öffentlichen Zuwendungen gefördert bzw. subventioniert werden. Aus diesem Grund hat der Bieter den Auftraggeber insoweit bestmöglich zu beraten und zu unterstützen, um eine höchstmögliche Förderung für das Projekt zu erhalten. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher nicht nur seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers zur Erreichung der höchstmöglichen Förderung darstellen, sondern ggf. auch bereits Beispiele von bekannten und möglicherweise für das verfahrensgegenständliche Projekt einschlägigen Förderprogrammen benennen, um damit seinen Erfahrungsschatz in diesem Bereich nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) und c) Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter in seinem Planungsbereich sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden insbesondere Ausführungen im Hinblick auf - die konkrete Herangehensweise und Organisation im Auftragsfall, z.B. Projektanalyse, Bestandsaufnahme, Entwicklung der Planung unter Berücksichtigung verschiedener konzeptioneller Ansätze, die Kosten- und Terminplanung einschl. Fortschreibung und Kontrolle etc., - die Berücksichtigung von Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten, - die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und die Abstimmung mit dem Nutzer, - Bedienungs- und Wartungskosten, - die Präsenz und Verfügbarkeit / Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer einschl. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung etc. erwartet.
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Qualität nach Wichtigkeit
Erfahrung der Projektleitung: (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4Jahren mit 2 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 7 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von - bis einschließlich 1 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 5 Jahren mit 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn: 1. Mindestens die Anlagengruppen 4 bis einschl. 6 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 in dem Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - TGA-Fachplanung (ELT) einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden: 1 Teilpunkt - mit Baukosten (KG 300 - 400) von mind. EUR 5 Mio. (brutto): 1 Teilpunkt - im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar: 1 Teilpunkt - für einen öffentlichen Auftraggeber: 1 Teilpunkt - unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen: 1 Teilpunkt (a) Referenzen des Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet: - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet: - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte
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Preis nach Wichtigkeit
Im Hinblick auf die gewünschten Angaben und der Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen: - Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1,5 Mio. für die Kostengruppen 440, 450 , 460, 470 und 480 ausgegangen. - Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar für die Grundleistungen der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) als konkrete Zahl zu Wertungszwecken ermittelt; als Bezugsgröße für die Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto-Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Abschlägen zzgl. ggf. Honorar für besondere Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt; - Die für die Besonderen Leistungen anzubietenden Pauschalen sind hingegen verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werden. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; - Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. - das Honorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen, die Nebenkosten sowie - die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 375 Punkte. Wichtiger Hinweis: Die Ermittlung des Honorars erfolgt auf Basis von anrechenbaren Kosten und der bekannten HOAI-Honorarparameter, die entsprechend Vertragsbestandteil werden. Die nun geltende HOAI 2021 kennt keine „Mindest- und Höchstätze“ mehr. Eine Unterschreitung der nun geltenden „Orientierungswerte“ gemäß § 56 Abs. 1 HOAI führt nicht zum Ausschluss des Angebots. Der AG behält sich die Aufklärung der Auskömmlichkeit des Honorarangebots vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 30.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 01.04.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 96 Tage nach Fristende
Auftragnehmer MTM-Plan GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.719 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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