Frist abgelaufen Offenes Verfahren Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
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Unterstützende Leistungen für die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ Modul 2 und Modul 4

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die vorwiegend fachlich-technische Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen aus der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW), Modul 2 und 4, welche grundsätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert wird.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Gegenstand ist die fachlich-technische Prüfung von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Module 2 und 4 mit geschätztem Auftragsvolumen von ca. 12,68 Mio. EUR.

Bieter müssen nachweisen: umfangreiche Erfahrung in der Förderabwicklung und technischen Bewertung von Wärmenetzen, Fachkompetenz im Energierecht und Förderverwaltung, sowie Kapazität zur Bearbeitung großer Antragsmengen. Mehrstufiges offenes Verfahren mit hohen Anforderungen an Referenzen und Fachpersonal.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Unterstützende Leistungen für die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ Modul 2 und Modul 4
  • Qualität 70 %

    Die Qualität wird anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt: - Personal - 30 % innerhalb innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff.4.1.1 Verfahrensbeschreibung) - Arbeitsorganisation und -abläufe - 40 % innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung) - Umsetzungskonzept zu inhaltlichen Anforderungen - 30 % innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien (Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung)

  • Preis 30 %

    Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. Die Stundensätze beinhalten alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet. Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Nettogesamthöchstpreises besteht nicht. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)2: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung) Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung) Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) mit Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Ausreichendes Personal (3.3.4. Verfahrensbeschreibung) Mindestens 35 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Ziff. 3.5 Verfahrensbeschreibung) Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe (Ziff. 3.3.8 Verfahrensbeschreibung) Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung) Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nichtvorliegen von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.7 Verfahrensbeschreibung) Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vovon Interessenkollisionenrdruck) mit obenstehendem Inhalt.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    soweit zutreffend Bietergemeinschaft (Ziff. 3.2 Verfahrensbeschreibung) Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)

  • Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

    Mindestjahresumsatz (Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung) Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 6 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.10) Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) üüber den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen

    Informationssicherheitsmanagement (3.3.6 Verfahrensbeschreibung) Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt. Beleg: Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Für die Ausweisung von Unternehmensreferenzen ist zwingend der entsprechende Vordruck zu verwenden. Durch Referenzaufträge sind Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens/ Bieters in den Bereichen nachzuweisen: I. Administration von Förderprogrammen, die Unternehmensinvestitionen fördern und dazu Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung gewähren. II. Administration von Förderprogrammen zu mindestens einer der im Rahmen der BEW förderfähigen Technologien. Zu jedem der beiden genannten Bereiche ist mindestens ein inhaltlich einschlägiger Referenzauftrag anzugeben. Ein und derselbe Referenzauftrag kann auch für beide Bereiche angegeben werden, sofern die benannten Bereiche I und II durch einen Referenzauftrag inhaltlich abgedeckt werden und dies entsprechend ausgewiesen wird. Mit dem Referenzauftrag verbundene, hier relevante Leistungen müssen zumindest teilweise nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Aufträge, die bereits vor dem 01.01.2023 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese auch den Leistungszeitraum bis mindestens 31.03.2023 umfassen. Laufende Aufträge mit in der Zukunft liegendem Leistungszeitraum müssen mindestens seit dem 01.10.2025 Bestand haben. Angegebene Referenzaufträge müssen über eine Mindestdauer von einem Jahr verfügen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 12.680.000 €

    3 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 513 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 173.115 €
Median 566.892 €
Oberes Quartil 1.830.802 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin

vergabestelle@bmwe.bund.de
0000

12.680.000 €
Geschätzter Wert
7,9× Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 04.05.2026, 23:59 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 17104/004-26#009
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 27.03.2026
CPV-Codes (6) 75131000 · Öffentliche Verwaltung
75130000 · Öffentliche Verwaltung
79400000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79411100 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
72000000 · IT-Dienstleistungen
72413000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 01.05.2026 – 31.12.2027
Bindefrist (?) 3 Monate
Frist für Rückfragen 22.04.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 42.867 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.115 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Daten korrigieren →