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Dithmarscher Landesmuseum Meldorf (DLM) - 2. BA - Touristische Attraktivierung
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Beschreibung
Der Kreis Dithmarschen beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Neukonzeption und Erweiterung der Dauerausstellung des Dithmarscher Landesmuseums Meldorf im Rahmen des 2. Bauabschnitts. Gegenstand der Leistung ist die konzeptionelle, szenografische, gestalterische und technische Planung der Ausstellungsflächen für die Zeitgeschichte von 1945 bis heute einschließlich Besucherführung, Vermittlungs- und Beteiligungsformaten sowie barrierefreier und nachhaltiger Museumstechnik. Die Planungsaufgabe umfasst insbesondere die Weiterentwicklung historischer Ensembles, die Integration moderner Vermittlungsformate, die Einbindung museumspädagogischer Bereiche sowie die Entwicklung eines modellhaften Ausstellungskonzeptes für regionalhistorische Museen im ländlichen Raum. Die Leistung wird stufenweise vergeben; zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Der Kreis Dithmarschen vergibt Planungsleistungen für die Neukonzeption und szenografische Gestaltung der Dauerausstellung des Dithmarscher Landesmuseums Meldorf (2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
entfällt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gesamthonorar der Grundleistungen nach HOAI und der besonderen Leistungen (Gewichtungsfaktor: 5) Das Honorar ist anhand der auftraggeberseits vorgegebenen anrechenbaren Kosten und der teils vorgegebenen und damit nicht veränderbaren sowie der teils bieterseits anzugebenden Honorarparameter der HOAI zu ermitteln. Welche Honorarparameter vorgegeben bzw. bieterseits anzugeben sind, ergibt sich aus dem Honorarangebot zum Angebotsschreiben. Es besteht die Möglichkeit auf das Honorar für die Grundleistungen nach der HOAI einen Abschlag oder einen Zuschlag anzubieten. Das Honorar für die Besonderen Leistungen ist frei vereinbar. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Punktebewertung Preis erfolgt über eine lineare Interpolation. Bei Punktegleichstand wird ein Losverfahren entscheiden.
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Qualität nach Wichtigkeit
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (Gewichtungsfaktor: 3) a) Ausschnitte aus Planungsleistungen zum ausgeschriebenen Leistungsbild vorheriger vergleichbarer Projekte. Insbesondere der Nutzungsart nach dem BWZ-Katalog Nr. 2241, 4220, 4250. Darstellung der Aspekte zur Berücksichtigung nachhaltiger Bauweisen, Beteiligung an Zertifizierungen (DGNB, QNG, Leeds, BNB, LCA, usw.). Aussagen zu Erfahrungen bei der Planung und Umsetzung zeitgemäßer, energiesparender (nachhaltiger) Heiz-, Kühlungs- und Lüftungstechniken. Mögliche Ansätze zur Optimierung/Einbindung der Energieflüsse im Kontext des Bildungs-Campus BBZ Meldorf. Beispiele für vorangegangene Planungen nach dem Low-Tec-Ansatz. b) Erfahrungshintergründe der eingesetzten Projektmitarbeiter/innen in Planung und Ausführung (insbesondere von nachhaltigen, energetisch optimierten Bauwerken) sowie beim Einsatz der Planungsmethode BIM.
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Kosten nach Wichtigkeit
(Gewichtung 40 %) a) Bewertet wird das angebotene Gesamthonorar. b) Maßgeblich ist das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorar unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistungen. c) Die Ermittlung der Punkte für den Angebotspreis erfolgt per linearer Interpolation
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Qualität nach Wichtigkeit
3.1 Gestaltung und Konzept (Gewichtung: 35 %) a) Bewertet wird die gestalterische, konzeptionelle und narrative Qualität des Angebotes. b) Bewertet werden insbesondere: • Qualität, Innovationsgrad und Nachvollziehbarkeit des Gestaltungs- und Umsetzungskonzeptes, • konzeptionelle Stringenz und gestalterische Kohärenz, • Qualität des didaktischen Konzeptes und des Storytellings, • Qualität der narrativen Vermittlungsansätze, • Bezug zur Zielsetzung des Museums als multiperspektivische und lernende Institution, • Qualität der vorgeschlagenen Vermittlungs- und Beteiligungsformate, • Qualität des Material- und Lichtkonzeptes, • Einsatz nachhaltiger und kreislauffähiger Materialien, • Energieeffizienz und Wartungsfreundlichkeit der vorgesehenen Medientechnik, • Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und langfristiger Nutzbarkeit, • Berücksichtigung des Modell- und Pilotcharakters des Projektes.
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Qualität nach Wichtigkeit
Funktionalität (Gewichtung: 5 %) a) Bewertet wird die funktionale Qualität der vorgeschlagenen Lösungen. b) Bewertet werden insbesondere: • Qualität der Besucherführung und Visitor Journey, • Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Inklusion, • unterschiedliche Vermittlungsebenen für verschiedene Zielgruppen, • Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Ausstellungsmodule, • Möglichkeiten späterer Ergänzungen und Fortschreibungen, • Wartungsfreundlichkeit, • Möglichkeiten zur eigenständigen Anpassung und Ergänzung durch das Museum.
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Qualität nach Wichtigkeit
Projektumsetzung (Gewichtung: 20 %) a) Bewertet wird die Qualität der vorgesehenen Projektorganisation und Projektabwicklung. b) Bewertet werden insbesondere: • Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Zeitplanung, • Qualität der Meilensteinplanung, • Methodik zur Einhaltung des Budgets und des Terminrahmens, • Qualität des Risikomanagements, • vorgesehene Kommunikations- und Abstimmungsprozesse, • Zusammenarbeit mit dem Museumsteam, • organisatorische Struktur des Projektteams, • Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Kernteams.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: III. 1.2.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) des Bewerbers Beschreibung: 1. Der Bewerber muss zum Zeitpunkt einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, für sonstige und Sachschäden mindestens 250.000 EUR beträgt oder alternativ eine verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung vorlegen, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. 2. Zudem sind Aussagen zum Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistung der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR brutto einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Vorzulegen sind: 1. Geeignete Referenzen (mindestens 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer (Zusammenstellung Referenzliste zum TNW oder FB 444 Referenzen). Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der Planungsanforderungen und der Nutzungsart vergleichbar sein. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 3 Referenzen in der Reihenfolge der Anlagennummern seiner Auswahl zugrunde legen. Die Referenzen werden neben den vorgenannten Kriterien nach den im Dokument „Bewertung TNW“ weitergehend bewertet, 2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der eigentlichen Projektbearbeitung beauftragt sind, 3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers, 4. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag KD), 5. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder aber die in Abschnitt III.1.2) aufgeführte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe) hat der Bewerber als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen.
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Eignungsanforderung
Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vorbemerkungen für die Abschnitte III. 1.1) bis III. 1.3) sowie II1.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe: - Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll, - Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag KD und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen - sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind - gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen, - Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts Teilnahmeantrag KD und der dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nur die Eignung des Bewerbers. Vorzulegen sind: 1. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234 - Erklärung der Bewerbergemeinschaft). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben. 2. Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen (gem. Formblatt Teilnahmeantrag KD).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vgl. § 160 Abs. 3 GWB. Auf Antrag kann bei der genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 588.235 €2 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 31.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 12.147 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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