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Strategieprojekt (Teilnahmewettbewerb)
Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH · Lübeck · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen
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Die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (SWL Gruppe) ist mit ihren Tochterunternehmen der führende Energieversorger im Wirtschaftsraum Lübeck. Aufgestellt und ausgerichtet als Multi-Utility-Unternehmen verfügen die Stadtwerke Lübeck (Konzern) über ein umfassendes energiewirtschaftliches Produktportfolio und eine effiziente Netzinfrastruktur in der Hansestadt Lübeck und einigen Nachbargemeinden. Zudem wird der Personennahverkehr einschließlich des Fährbetriebs durch den Konzern der Stadtwerke Lübeck abgedeckt. Die Geschäftsleitung der SWL Gruppe hat beschlossen, mit dem Projekt das Geschäft des Bereichs Glasfaser & Digitale Infrastruktur durch strategische Maßnahmen zu stabilisieren. Das Projekt wird in zwei Phasen unterteilt: 1. Analyse & Entwicklung strategische Optionen - Analyse der Ausgangslage - Entwicklung und Bewertung strategischer Optionen 2. Umsetzung der präferierten strategischen Option - Vorbereitung der präferierten strategischen Option - Vermarktung & Vorbereitung Management Präsentation - Due Dilligence & Verhandlungen - Vorbereitung Post Merger Prozess & Closing Der Projektstart ist für den 1.4.2025 geplant, der Projektabschluss soll inkl. einer etwaigen Transaktion bis spätestens zum 31.12.2026 erfolgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Strategieprojekt zur Stabilisierung des Geschäftsbereichs Glasfaser & Digitale Infrastruktur.
- Zwei Phasen: Analyse/Entwicklung strategischer Optionen und Umsetzung der präferierten Option.
- Projektlaufzeit geplant vom 01.04.2025 bis spätestens 31.12.2026, inklusive möglicher Transaktionen.
- Geschätzter Auftragswert beträgt 450.000 EUR.
- Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb, was auf eine anspruchsvolle Eignungsprüfung hindeutet.
Die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH sucht strategische Beratung für den Bereich Glasfaser & Digitale Infrastruktur.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–6 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 450.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 17.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 20.01.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 423 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 88 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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