Zertifikate
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001
BwFuhrparkService GmbH · Siegburg · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Enterprise Open Systems GmbH →Als Dienstleister für die Bundeswehr unterliegt die BwFPS besonderen Sicherheitsanforderungen. Derzeit wird ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz auf- und ausgebaut. Zurzeit werden die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) durch den Bereichsleiter IT temporär und kommissarisch übernommen. Zielsetzung ist die Übertragung der Aufgaben des ISB an einen externen Dienstleister. Hierzu gehören die in Ziffer der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Aufgaben.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Die Vergabeunterlagen werden derzeit aufgrund wesentlicher Anpassungen überarbeitet. Um nach Bereitstellung der aktualisierten Vergabeunterlagen allen Bietern ausreichend Zeit zur Prüfung und Angebotserstellung zu ermöglichen wird die Angebotsfrist bis zum 14.10.2025 verlängert.
Ergänzende Informationen
Änderung der Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung
Bereitstellung der aktualisierten Vergabeunterlagen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht wird ein Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) zur unternehmensweiten Beratung und Unterstützung des Auftraggebers BwFuhrparkService GmbH.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Angebote von Bietern, deren einzusetzender Informationssicherheitsbeauftragter über Berufserfahrung in den Bereichen Informationssicherheitsmanagement, Datenschutz, Risikomanagement und Notfallmanagement verfügt werden wie folgt bewertet: Der einzusetzende Informationssicherheitsbeauftragte hat in Summe < 3 Jahre = 0 Punkte; 3 - 5 Jahre = 5 Punkte; 6 - 7 Jahre = 10 Punkte; ; > 7 Jahre = 20 Punkte Berufserfahrung in den Bereichen Informationssicherheitsmanagement, Datenschutz, Risikomanagement und Notfallmanagement.
Angebote von Bietern, deren einzusetzender Informationssicherheitsbeauftragte über einen Nachweis verfügt, der über die Mindestanforderung (Zertifizierung als ISO/IEC 27001 Lead Implementer/ Lead Auditor oder Zertifizierung als BSI IT-Grundschutz-Praktiker oder Zertifizierung als Certified Information Systems Security Professional 8 (CISSP)) hinausgeht, werden wie folgt bewertet: Der einzusetzende Informationssicherheitsbeauftragte verfügt über eine Zertifizierung als ISO/IEC 27001 Lead Implementer / Lead Auditor = 20 Punkte oder Zertifizierung als BSI IT-Grundschutz-Berater = 20 Punkte oder vergleichbare Zertifizierung = 20 Punkte. Es werden maximal 20 Punkte vergeben. Sollte ein einzusetzende Informationssicherheitsbeauftragter über mehrere Zertifizierungen verfügen, so erhält der Bieter das Maximum von 20 Punkten.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Stunde pauschal remote gemäß Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl (15 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der folgender Formel: (niedrigster Preis pro Stunde pauschal remote / angebotener Preis pro Stunde pauschal remote) * 15 Punkte
Das Angebot mit dem Preis pro Stunde pauschal vor Ort gemäß Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl (15 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der folgender Formel: (niedrigster Preis pro Stunde pauschal vor Ort / angebotener Preis pro Stunde pauschal vor Ort) * 15 Punkte
Angebote von Bietern, deren einzusetzender Informationssicherheitsbeauftragter über Berufserfahrung im Informationssicherheitsmanagement für Auftraggeber im Verteidigungsumfeld (z.B. Verteidigungsunternehmen, militärische Einrichtungen oder KRITIS-Betreiber) verfügt, werden wie folgt bewertet: Der einzusetzende Informationssicherheitsbeauftragte hat in Summe < 2 Jahre = 0 Punkte; 2 - 3 Jahre = 2 Punkte; 4 - 7 Jahre = 5 Punkte; > 7 Jahre = 10 Punkte Berufserfahrung im Informationssicherheitsmanagement für Auftraggeber im Verteidigungsumfeld (z.B. Verteidigungsunternehmen, militärische Einrichtungen oder KRITIS-Betreiber). Punkte Berufserfahrung im behördlichen Informationssicherheitsmanagement für öffentliche Auftraggeber im Verteidigungsumfeld
Angebote von Bietern, deren einzusetzender Informationssicherheitsbeauftragter über Praxiserfahrung mit Arbeitsmethoden und Prozessen in hybriden IT-Ökosystemen verfügt werden wie folgt bewertet: Der einzuesetzende Informationssicherheitsbeauftragte hat in den letzten 3 Jahren in Summe an 0 Maßnahmen = 0 Punkte; 1 Maßnahme = 2 Punkte; 2 - 3 Maßnahmen = 5 Punkte; > 3 Maßnahmen = 10 Punkte (Fortbildungen, Schulungen und Seminaren) im Bereich Arbeitsmethoden und Prozessen in hybriden IT- Ökosystemen teilgenommen.
Angebote von Bietern, deren einzusetzender Informationssicherheitsbeauftragter über Erfahrung in der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen, wie IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, DSGVO, verfügt, werden wie folgt bewertet: Der einzusetzende Informationssicherheitsbeauftragte war in den letzten 3 Jahren in Summe an 0 Projekten = 0 Punkte; 1 Projekt = 2 Punkte; 2 - 3 Projekten = 5 Punkte; > 3 Projekten = 10 Punkte zur Umsetzung von regulatorischen Anforderungen, wie IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, DSGVO, beteiligt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR
Nachweis von Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden 2 Referenzen über erbrachte Leistungen im Bereich Informationssicherheitsmanagement bei einem Auftraggeber im Verteidigungsumfeld (z.B. Verteidigungsunternehmen, militärische Einrichtungen oder KRITIS-Betreiber), welche mit dem Vergabegegenstand vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren gefordert. Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von zwei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich Informationssicherheitsmanagement bei einem Auftraggeber im Verteidigungsumfeld (z.B. Verteidigungsunternehmen, militärische Einrichtungen oder KRITIS-Betreiber) mit den folgenden Schwerpunkten: - Mitarbeit bei der Entwicklung und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagement (ISMS) - Aktive Begleitung einer Auditierung nach ISO /IEC 27001 - Erfahrung in der Erstellung von Richtlinien und Vorgaben
Nachweis über die Qualifikation des eingesetzten Personals: Für die Erfüllung der Leistungen ist für den Auftraggeber ständig und dauerhaft ein externer Informationssicherheitsbeauftragter zuständig. An den Informationssicherheitsbeauftragten wird folgende Mindestanforderung gestellt: Vertiefte Kenntnisse der ISO 27001 und des BSI-Grundschutzes, nachzuweisen durch Zertifizierung als - ISO/IEC 27001 Lead Implementer / Lead Auditor oder - BSI IT-Grundschutz-Praktiker oder - Certified Information Systems Security Professional (CISSP)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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