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Rahmenvertrag zur Lieferung und Entwicklung einer Digital Signage Software (Rahmenvertrag CMS u. Wegeleitsystem)
Kölnmesse GmbH (Einkauf Technik)
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Das Gesamtkonzept zur Lieferung und Entwicklung einer Digital Signage Software umfasst schwerpunktmäßig die folgenden Applikationen: 1. Digital Signage Software a. Content-Management-System “CMS” (Leistungspaket / Leistungsschein 1) b. Player -Software 2. Wegeleitsystem (Leistungspaket / Leistungsschein 2) Dabei wird das Wegeleitsystem in das CMS integriert, sodass die durch das Wegeleitsystem generierten Inhalte auf Teilflächen der DS-Positionen mit ausgespielt werden können. Das CMS dient als Informationssystem, welches die Messebesucher mit allen aktuellen und relevanten messespezifischen und allgemeinen Informationen (Eventprogramm, Hallenplan, Social Media Wall, Wetter, etc.) versorgt. Zudem können Aussteller mittels Werbeinhalten die Besucher erreichen. Das Wegeleitsystem soll die Besucher über das Messegelände führen und somit Besucherströme koordinieren. Es gibt an definierten und relevanten Verkehrsstellen Auskunft über den aktuellen Standort, zeigt die Verkehrswege zu den verschiedenen Geländebereichen (Hallen, Passagen, Congress-Centren etc.) und den vorhandenen Einrichtungen (Gastronomie, Toiletten etc.). Der Einsatz und die Nutzungsdauer der einzelnen Digital Signage Positionen ist abhängig von der jeweiligen Veranstaltung und der Geländebelegung dieser. Dabei kann eine Veranstaltung das gesamte Messegelände oder einzelne Teilbereiche nutzen. Parallel ausgetragene Veranstaltungen können in unterschiedlichen Geländeabschnitten stattfinden, die gegebenenfalls gemeinsame Verkehrswege (bspw. Passagen, Eingänge) nutzen. Für eine zukünftige Erweiterung des DSS muss es, sowohl softwareseitig sowie von der hardwaretechnischen Seite, erweiterbar sein. Diese modulare Erweiterungsmöglichkeit muss sowohl für die Erweiterung der Anzahl an DS-Positionen als auch für zukünftige neue, sich ändernde oder erweiterte Nutzungsanforderungen möglich sein. Im Rahmen der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden alle zu diesem Zeitpunkt bekannten notwendigen Funktionen und
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für Digital Signage Software mit CMS und Wegeleitsystem.
- Integration von Besucherinformationen, Eventprogrammen und Navigation auf dem Messegelände.
- Software muss modular erweiterbar und mit bestehender Hardware kompatibel sein.
- Anforderungen an Funktionalität und Erweiterbarkeit sind in der Funktionalen Leistungsbeschreibung detailliert.
Gesucht wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung und Entwicklung einer Digital Signage Software, bestehend aus einem Content-Management-System (CMS) und einem integrierten Wegeleitsystem.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Für das wirtschaftlichste Angebot werden neben dem Preis (40%) auch Qualitätskriterien (60%) gewertet. Das Zuschlagskriterium „Qualität“ besteht aus den folgenden Unterkriterien: - Kriterium A – Konzeption / Technisches Lösungskonzept - Kriterium B – Bewertung der eingesetzten Software - Kriterium C – Service- und Support Näheres können den Bewerbungsbedingungen Ziffer IV.4.c entnommen werden.
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Preis nach Wichtigkeit
Für das wirtschaftlichste Angebot werden neben dem Preis (40%) auch Qualitätskriterien (60%) gewertet. Näheres können den Bewerbungsbedingungen Ziffer IV.4.c entnommen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 11.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 14.08.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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