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M365-Lizenzen
German Institute for Global and Area Studies (GIGA) · Hamburg · Hamburg · Nachgeordnete Behörde
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1 Beschreibung der Leistung Das German Institute for Global and Area Studies (GIGA) in Hamburg beschafft im Wege der europaweiten Ausschreibung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV Microsoft 365-Lizenzen gem. Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung Software- übersicht inklusive Prognosemengen (einschließlich Ausstattungs- und Produktvarianten sowie Nachfolge- und Neuprodukten bzw. Up-dates und Upgrades), ggf. weitere Microsoft 365-Lizenzen sowie weitere Service-und Beratungsleistungen nach Maßgabe des abzuschließenden Vertrages und dieser Leistungsbeschreibung für einen Zeitraum von 24 Monaten (mit einer einseitigen Auftraggeberoption zur Verlängerung des Vertrages um weitere 24 Monate). Die Leistungen werden auf Grundlage des Vertrages als Rahmenvereinbarung im Wege von Einzelaufträgen abgerufen. Die Leistungserbringung der Positionen 4., 5. und 6. (s.u.) erfolgen in deutscher Sprache. Der Gesamtleistungsumfang umfasst die im in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Neben den Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind die im Dokument "Anforderungskatalog" dargestellten Punkte im Sinne von Ausschlusskriterien abzudecken. Die genaue Beschreibung der Leistung findet sich im Dokument 02 Leistungsbeschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von Microsoft 365-Lizenzen und zugehörigen Service- und Beratungsleistungen.
- Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen für einen Zeitraum von 24 Monaten, mit Option auf weitere 24 Monate Verlängerung.
- Die genauen Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung und dem Anforderungskatalog detailliert beschrieben.
- Leistungserbringung der Positionen 4., 5. und 6. erfolgt in deutscher Sprache.
Das German Institute for Global and Area Studies (GIGA) vergibt europaweit Lizenzen für Microsoft 365 sowie damit verbundene Service- und Beratungsleistungen für 24 Monate mit Option auf Verlängerung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren beginnt mit dieser Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. Nach Eingang und Fristablauf werden die Teilnahmeanträge nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen und der nachfolgenden Festlegungen bewertet und es werden, soweit vorhanden, mindestens drei Bewerbende oder Bewerbergemeinschaften , die die Eignungsanforderungen erfüllen und gegen die keine Ausschlussgründe vorliegen, zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Nach Ablauf der Teilnahmefrist und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge fordert der Auftraggeber die nach Maßgabe der vorstehenden Festlegungen ausgewählten Bietenden zur Abgabe von Erstangeboten auf. Diese erhalten zugleich die weiteren Vergabeunterlagen für die Angebotsphase (insbesondere Vertragsentwurf und Preisblatt). Es ist sodann beabsichtigt, (mindestens) eine Verhandlungsrunde durchzuführen und die Bietenden zur Abgabe finaler Angebote aufzufordern. Die Bietenden haben hierauf jedoch keinen Anspruch, und der Auftraggeber behält sich, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen, eine abweichende Gestaltung der Angebotsphase vor. Auf obige Vorbehalte (oben Ziff. 4.1) wird nochmals hingewiesen. Nach Abschluss der Wertung der Angebote und Feststellung des nach Maßgabe der Zuschlagskriterien besten bzw. wirtschaftlichsten Angebotes werden die unterlegenen Bietenden gemäß § 134 GWB über das Ausschreibungsergebnis informiert, und es wird, nach Ablauf der Wartefrist, das beste bzw. wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt; ergänzend gilt § 62 VgV. Der Auftraggeber behält sich allerdings eine Aufhebung der Ausschreibung aus den in § 63 VgV geregelten Gründen vor.“
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit - der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 30.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 03.09.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.571 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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