S21, PA 1.3, Bauüberwachung Bau, 15TEI17086
Beschreibung
Beschreibung PFA 1.3a Die Deutsche Bahn AG plant eine Hochgeschwindigkeitsstrecke (ABS/NBS) zwischen Stuttgart und Augsburg. Die baulichen Anlagen im Bereich des PFA 1.3a umfassen den autobahnparallelen, hauptsächlich oberirdischen Verlauf der zweigleisigen Neubaustrecke auf den Fildern sowie die Anbindung der Station NBS mit dem Flughafentunnel. Voraussichtlich beginnen die Baumaßnahmen des PFA 1.3b mit einem zeitlichen Nachlauf zum PFA 1.3a von ca. 2 Jahren. Es ist eine Bauzeit von ca. 3-4 Jahren vorgesehen. Die Fertigstellung wird auch zeitlich verzögert zum PFA 1.3a erfolgen. Der genaue terminliche Ablauf wird bei dem optionalen Abruf der Leistungen zum PFA 1.3b bekanntgegeben. Zusätzlich zum beschriebenen Leistungsumfang des PFA 1.3a, soll mit der optionalen Leistung der Bauüberwachung zum PFA 1.3b auch die Leistungsbilder für die eisenbahntechnische Ausrüstung sowie des Oberbaus mit beinhaltet sein.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird die Bauüberwachung für die Hochgeschwindigkeitsstrecke Stuttgart-Augsburg, Projektteil 1.3a und optional 1.3b.
- Die Bauzeit für den Projektteil 1.3a beträgt ca. 3-4 Jahre, der Projektteil 1.3b folgt zeitversetzt.
- Das optionale Los 1.3b beinhaltet zusätzlich die Bauüberwachung für die eisenbahntechnische Ausrüstung und den Oberbau.
- Es sind nachweislich umfangreiche Erfahrungen in der Bauüberwachung von vergleichbaren Großprojekten erforderlich.
Die Deutsche Bahn AG sucht Dienstleistungen zur Bauüberwachung für den Projektteil 1.3a (ABS/NBS Stuttgart-Augsburg) und optional für den Projektteil 1.3b.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
14 Veröffentlichungen
- 15.06.2026 MKA0081 / NT0081 Eine hypothetische Herauslosung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hatte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzogerungen zur Folge. Zusatzliche Leistungen gemaß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6.
- 19.02.2026 MKA 062 / NT 062: Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter des Auftrags. Eine klare Trennung von Verantwortung und Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistung ist nicht möglich. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / MKA 077 / NT 077: Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter des Auftrags. Eine klare Trennung von Verantwortung und Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistung ist nicht möglich. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / MKA 079 / NT 079: Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter des Auftrags. Eine klare Trennung von Verantwortung und Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistung ist nicht möglich. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / NT 060: Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistung zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erfüllung des werkvertraglichen Erfolges. Eine klare Trennung von Verantwortung/Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistungen ist nicht möglich. / NT 073: Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistung zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erfüllung des werkvertraglichen Erfolges. Eine klare Trennung von Verantwortung/Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistungen ist nicht möglich. / NT 078: Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistung zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erfüllung des werkvertraglichen Erfolges. Eine klare Trennung von Verantwortung/Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistungen ist nicht möglich. /
- 25.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 22.08.2025 NT 053.1 - Verschiebung und Verlängerung der Ausführungszeiträume aufgrund eines juristischen Verfahrens
- 11.07.2025 NT024 - Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter des Auftrags. Die Leistung kann, zumal räumlich und in der zeitlichen Umsetzung eng verknüpft, nicht losgelöst von der übrigen Planung, Ausführung und Koordination durch den AN erfolgen. Eine klare Trennung von Verantwortung/Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistungen ist nicht möglich. NT072 - Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter des Auftrags. Die Leistung kann, zumal räumlich und in der zeitlichen Umsetzung eng verknüpft, nicht losgelöst von der übrigen Planung, Ausführung und Koordination durch den AN erfolgen. Eine klare Trennung von Verantwortung/Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistungen ist nicht möglich. NT075 - Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter des Auftrags. Die Leistung kann, zumal räumlich und in der zeitlichen Umsetzung eng verknüpft, nicht losgelöst von der übrigen Planung, Ausführung und Koordination durch den AN erfolgen. Eine klare Trennung von Verantwortung/Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistungen ist nicht möglich NT075 - Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter des Auftrags. Die Leistung kann, zumal räumlich und in der zeitlichen Umsetzung eng verknüpft, nicht losgelöst von der übrigen Planung, Ausführung und Koordination durch den AN erfolgen. Eine klare Trennung von Verantwortung/Gewährleistung bei der Erbringung der ursprünglichen und zusätzlichen Leistungen ist nicht möglich.
- 04.10.2024 NT 0017 - Zusätzliche BÜ-Leistungen im Abfallmanagement.
- 04.10.2024 NT 0065 - Vorabmaßnahmen Pfaffensteigtunnel - Schwergewichtsmauer Heerstraßenbrücke.
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- 12.06.2024 NT 0052 - NT 052_Gestellung Bauüberwacher Bahn.
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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