Vertrag geändert Beratung & Dienstleistungen
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Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung

Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) — KDN - Kommunale DatenNetz GmbH

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) - Juristische Beratung: Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv. Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden. Die juristische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um das Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu dokumentieren, sich aufgrund der technisch-wirtschaftlichen Beratung ergebende rechtliche Fragen zu beantworten, den Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie bei Verhandlung des Vertrages zu unterstützen. Kurzübersicht über Leistungsbereiche: 1. Dokumentation Vergabeverfahren (Erstellung, Führung und Übergabe der Vergabeakte) 2. Juristische Beratung im Vergabeverfahren (einschließlich Vertrag) 3. Juristische Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der in Los 1 geforderten Leistung, beispielsweise Fragen zu rechtlichen Regelungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, Telekommunikation und Medien sowie Fragen des E Governments 4. Juristische Beratung zu Fragen der Verwaltungsorganisation

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvereinbarung für juristische Beratungsleistungen im Projekt "Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG)".
  • Leistungsbereiche umfassen Dokumentation des Vergabeverfahrens, rechtliche Beratung zu IT-Sicherheit, Datenschutz, E-Government und Verwaltungsorganisation.
  • Auftraggeber ist der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei und den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID).
  • Die juristische Unterstützung ist entscheidend für die korrekte Abwicklung des Vergabeverfahrens und die Umsetzung des Nachfolgeprojekts.

Gesucht werden rahmenvertragliche Beratungsleistungen zur juristischen Unterstützung des Projekts "Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG)".

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier oev

    Bestehender Vertrag modifiziert

    2 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 269.749 €
Median 494.986 €
Oberes Quartil 1.091.896 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) — KDN - Kommunale DatenNetz GmbH
Veröffentlicht 17.09.2025
CPV-Code 79100000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Radebeul

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Vertragsänderung (?)
Bestehender Vertrag modifiziert

Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 79.734 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.721 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 12.08.2026

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Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: