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Unterstützung bei prioritären Vergabeverfahren
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Unterstützung bei prioritären Vergabeverfahren und projektbezogener Rechtsberatung
Änderungen am Verfahren
4 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Redaktionelle Korrektur, dass die Begrenzung auf maximal zehn zu bewertende Referenzen vom Typ A wieder aus der Bekanntmacchung und den Dokumenten hervorgeht.
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📋 Eignungskriterien🧾 Zuschlagskriterien
Die Beschreibung der Eignungskriterien und die Gewichtungsparameter für die zweite Phase (Teilnahmewettbewerb) wurden neu gefasst. Die Beschreibung der Zuschlagskriterien wurde präzisiert.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
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📋 Eignungskriterien📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien
5.1.9. Eignungskriterien Im Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Beschreibung : Der Bewerber hat jeweils eine Referenz die den Anforderungen der Referenztypen A, B, C und D entspricht nachzuweisen (Mindestanforderung). Die Referenzen zu A, B, C müssen jeweils ein unterschiedliche Referenzprojekt betreffen. 1. Referenz Typ A Gegenstand: Beratung einer Bundes- oder Landesbehörde (diese umfassen auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes und der Länder, einschließlich Bundes- und Landes IT-Dienstleister sowie juristische Personen des Privatrechts des Bundes oder eines Bundeslandes und jeweilige Zusammenschlüsse) bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens für eine komplexe Digitalisierung# oder IT#Leistung durch den vorgesehenen Partner. Eine komplexe Leistung liegt in der Regel vor, wenn die ausgeschriebene Leistung erhöhte Anforderungen an Beschreibung, Steuerung oder Vertragsgestaltung stellt, etwa bei Cloud-Plattformen, individueller Softwareentwicklung oder agiler Umsetzung. Nicht erfasst sind Standardbeschaffungen marktüblicher Hardware oder Software ohne Anpassung. Der geschätzte Auftragswert des Vergabeverfahrens muss mindestens 10 Mio. Euro betragen. Der Leistungsumfang muss die Planung, die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Erarbeitung der Eignungs# und Zuschlagskriterien, die Unterstützung bei der Angebotsauswertung und der Vorbereitung des Zuschlags umfassen. Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 160 Stunden haben. Mindestanforderung: ist der Nachweis einer Referenz. 2. Referenz Typ B Juristische Beratung eines Digitalisierungsvorhabens einer Bundes- oder Landesbehörde (diese umfassen auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes und der Länder, einschließlich Bundes- und Landes IT-Dienstleister sowie juristische Personen des Privatrechts des Bundes oder eines Bundeslandes und jeweilige Zusammenschlüsse) durch den vorgesehenen Partner, bei dem eines der folgenden Rechtsgebiete: KI Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, IT-Sicherheitsrecht, IT-Patentrecht, Verfassungsrecht, oder die rechtlichen Anforderungen an eine Inhouse- Vergabe eine wesentliche Rolle spielte. Wesentlichkeit ist in der Regel gegeben, wenn die Beratung in dem jeweiligen Rechtsgebiet durch den vorgesehenen Partner mindestens 20 Stunden umfasste. Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 80 Stunden haben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung bei Vergabeverfahren und Rechtsberatung.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 3.193.277 EUR.
- Der Auftraggeber ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Gesucht wird Unterstützung bei prioritären Vergabeverfahren und projektbezogener Rechtsberatung mit einem geschätzten Wert von 3.193.277 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 VgV mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Leistungen werden nach Einzelabruf vergeben (Direktabruf oder Mini-Wettbewerb).“
Maximal 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Rechtsanwälte sowie nach §§ 59c ff. BRAO zugelassene Berufsausübungsgesellschaften. Die rechtlichen Leistungsanteile sind ausschließlich durch zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Personen zu erbringen. Nicht-rechtliche Fachbeiträge dürfen durch nichtanwaltliche Beschäftigte und Berater, einschließlich Unterauftragnehmer erbracht werden. Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dürfen nicht an nichtanwaltliche Dritte weitergegeben werden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Allgemeiner Jahresumsatz
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat jeweils eine Referenz die den Anforderungen der Referenztypen A, B, C und D entspricht nachzuweisen (Mindestanforderung). Die Referenzen zu A, B, C müssen jeweils ein unterschiedliche Referenzprojekt betreffen. 1. Referenz Typ A - Gegenstand: Beratung einer Bundes- oder Landesbehörde oder deren Zusammenschlüsse (einschließlich Landes IT-Dienstleister) bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens für eine komplexe Digitalisierung‑ oder IT‑Leistung durch den vorgesehenen Partner. Eine komplexe Leistung liegt in der Regel vor, wenn die ausgeschriebene Leistung erhöhte Anforderungen an Beschreibung, Steuerung oder Vertragsgestaltung stellt, etwa bei Cloud-Plattformen, individueller Softwareentwicklung oder agiler Umsetzung. Nicht erfasst sind Standardbeschaffungen marktüblicher Hardware oder Software ohne Anpassung. Der geschätzte Auftragswert des Vergabeverfahrens muss mindestens 10 Mio. Euro betragen. Der Leistungsumfang muss die Planung, die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Erarbeitung der Eignungs‑ und Zuschlagskriterien, die Unterstützung bei der Angebotsauswertung und der Vorbereitung des Zuschlags umfassen. - Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. - Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 160 Stunden haben. - Mindestanforderung: ist der Nachweis einer Referenz. 2. Referenz Typ B - Juristische Beratung eines Digitalisierungsvorhabens einer Bundes- oder Landesbehörde oder eines Zusammenschlusses solcher Stellen (einschließlich Landes-IT-Dienstleister) durch den vorgesehenen Partner, bei dem eines der folgenden Rechtsgebiete: KI Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, IT-Sicherheitsrecht, IT-Patentrecht, Verfassungsrecht, oder die rechtlichen Anforderungen an eine Inhouse-Vergabe eine wesentliche Rolle spielte. Wesentlichkeit ist in der Regel gegeben, wenn die Beratung in dem jeweiligen Rechtsgebiet durch den vorgesehenen Partner mindestens 20 Stunden umfasste. - Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. - Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 80 Stunden haben. 3. Referenz Typ C - Gegenstand: Beratung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Entwicklung von Vergabeprozessen, Einkaufsstrategien, Qualitätssicherungskonzepten für die Beschaffung, Entwicklung eines Risikomanagements für Beschaffungsprozesse durch den vorgesehenen Partner. - Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. - Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 40 Stunden haben. 4. Referenz Typ D - Gegenstand: Beratung eines öffentlichen Auftraggebers im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zu der Vergabe von IT‑Leistungen deren geschätzter Auftragswert nicht unter 5 Mio. Euro lag durch den vorgesehenen Partner. - Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen, laufende Projekte sind zulässig.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
1. Mindestens 2 Partner/Projektverantwortliche mit folgenden Mindestqualifikationen: - Nachweisbare Erfahrung in der Planung und Steuerung kom-plexer öffentlicher Vergabeverfahren - Nachgewiesene mehrjährige Projektmanagement-Kompetenz - Fähigkeit zur Organisation, Priorisierung und Koordination in dynamischen Projektverläufen - Kommunikationsstärke und Eigenverantwortung im täglichen Projektvollzug 2. Mindestens 2 Projektmanager mit folgenden Mindestqualifikationen: - Nachweisbare Erfahrung in der Planung und Steuerung komplexer öffentlicher Vergabeverfahren - Nachgewiesene mehrjährige Projektmanagement-Kompetenz - Fähigkeit zur Organisation, Priorisierung und Koordination in dynamischen Projektverläufen - Kommunikationsstärke und Eigenverantwortung im täglichen Projektvollzug 3. Mindestens 2 juristische Fachberater (Volljuristen) mit folgenden Mindestqualifikationen: - Volljuristen mit fundierter Spezialisierung im Vergabe- und IT-Vertragsrecht - Mindestens 5 Jahre Beratungserfahrung in komplexen öffentlichen Ausschreibungen - Erfahrung e-Vergabeprozessen und Nachprüfungsverfahren - Fähigkeit zur verständlichen Aufbereitung komplexer rechtlicher Fragestellungen für Entscheidungsträger 4. Mindestens 2 Fachexperten mit folgenden Mindestqualifikationen: - Tiefgehende Kenntnisse in mehreren Themenfeld im Digitalisierungskontext, - Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Ausarbeitung inhaltlich belastbarer und anschlussfähiger Beiträge, - Erfahrung in interdisziplinärer Zusammenarbeit und Abstimmung mit Juristen, Projektsteuerern und Verwaltungseinheiten 5. Mindestens 2 Mitarbeitende für administrative Unterstützung mit folgenden Mindestqualifikationen: - Ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten und strukturiertes Arbeiten in komplexen Projektumgebungen - Sicherer Umgang mit digitalen Werkzeugen zur Informations- und Dokumentenverwaltung - Hohe Genauigkeit bei der formalen und inhaltlichen Qualitätssicherung - Fähigkeit zur vorausschauenden Unterstützung des Projektmanagements in dynamischen Verfahrensabläufen - Belastbarkeit und Flexibilität bei parallel laufenden Arbeitspaketen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 3.193.277 €9 Veröffentlichungen
- Frist 06.10.2025 Redaktionelle Korrektur, dass die Begrenzung auf maximal zehn zu bewertende Referenzen vom Typ A wieder aus der Bekanntmacchung und den Dokumenten hervorgeht.
- Frist 06.10.2025 Die Beschreibung der Eignungskriterien und die Gewichtungsparameter für die zweite Phase (Teilnahmewettbewerb) wurden neu gefasst. Die Beschreibung der Zuschlagskriterien wurde präzisiert.
- Frist 06.10.2025 Ergänzende Informationen
- Frist 15.09.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 15.09.2025 5.1.9. Eignungskriterien Im Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Beschreibung : Der Bewerber hat jeweils eine Referenz die den Anforderungen der Referenztypen A, B, C und D entspricht nachzuweisen (Mindestanforderung). Die Referenzen zu A, B, C müssen jeweils ein unterschiedliche Referenzprojekt betreffen. 1. Referenz Typ A Gegenstand: Beratung einer Bundes- oder Landesbehörde (diese umfassen auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes und der Länder, einschließlich Bundes- und Landes IT-Dienstleister sowie juristische Personen des Privatrechts des Bundes oder eines Bundeslandes und jeweilige Zusammenschlüsse) bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens für eine komplexe Digitalisierung# oder IT#Leistung durch den vorgesehenen Partner. Eine komplexe Leistung liegt in der Regel vor, wenn die ausgeschriebene Leistung erhöhte Anforderungen an Beschreibung, Steuerung oder Vertragsgestaltung stellt, etwa bei Cloud-Plattformen, individueller Softwareentwicklung oder agiler Umsetzung. Nicht erfasst sind Standardbeschaffungen marktüblicher Hardware oder Software ohne Anpassung. Der geschätzte Auftragswert des Vergabeverfahrens muss mindestens 10 Mio. Euro betragen. Der Leistungsumfang muss die Planung, die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Erarbeitung der Eignungs# und Zuschlagskriterien, die Unterstützung bei der Angebotsauswertung und der Vorbereitung des Zuschlags umfassen. Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 160 Stunden haben. Mindestanforderung: ist der Nachweis einer Referenz. 2. Referenz Typ B Juristische Beratung eines Digitalisierungsvorhabens einer Bundes- oder Landesbehörde (diese umfassen auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes und der Länder, einschließlich Bundes- und Landes IT-Dienstleister sowie juristische Personen des Privatrechts des Bundes oder eines Bundeslandes und jeweilige Zusammenschlüsse) durch den vorgesehenen Partner, bei dem eines der folgenden Rechtsgebiete: KI Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, IT-Sicherheitsrecht, IT-Patentrecht, Verfassungsrecht, oder die rechtlichen Anforderungen an eine Inhouse- Vergabe eine wesentliche Rolle spielte. Wesentlichkeit ist in der Regel gegeben, wenn die Beratung in dem jeweiligen Rechtsgebiet durch den vorgesehenen Partner mindestens 20 Stunden umfasste. Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 80 Stunden haben. aktuell
- 26.09.2025 Redaktionelle Korrektur, dass die Begrenzung auf maximal zehn zu bewertende Referenzen vom Typ A wieder aus der Bekanntmacchung und den Dokumenten hervorgeht.
- 18.09.2025 Die Beschreibung der Eignungskriterien und die Gewichtungsparameter für die zweite Phase (Teilnahmewettbewerb) wurden neu gefasst. Die Beschreibung der Zuschlagskriterien wurde präzisiert.
- 16.09.2025 Ergänzende Informationen
- 03.09.2025 5.1.9. Eignungskriterien Im Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Beschreibung : Der Bewerber hat jeweils eine Referenz die den Anforderungen der Referenztypen A, B, C und D entspricht nachzuweisen (Mindestanforderung). Die Referenzen zu A, B, C müssen jeweils ein unterschiedliche Referenzprojekt betreffen. 1. Referenz Typ A Gegenstand: Beratung einer Bundes- oder Landesbehörde (diese umfassen auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes und der Länder, einschließlich Bundes- und Landes IT-Dienstleister sowie juristische Personen des Privatrechts des Bundes oder eines Bundeslandes und jeweilige Zusammenschlüsse) bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens für eine komplexe Digitalisierung# oder IT#Leistung durch den vorgesehenen Partner. Eine komplexe Leistung liegt in der Regel vor, wenn die ausgeschriebene Leistung erhöhte Anforderungen an Beschreibung, Steuerung oder Vertragsgestaltung stellt, etwa bei Cloud-Plattformen, individueller Softwareentwicklung oder agiler Umsetzung. Nicht erfasst sind Standardbeschaffungen marktüblicher Hardware oder Software ohne Anpassung. Der geschätzte Auftragswert des Vergabeverfahrens muss mindestens 10 Mio. Euro betragen. Der Leistungsumfang muss die Planung, die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Erarbeitung der Eignungs# und Zuschlagskriterien, die Unterstützung bei der Angebotsauswertung und der Vorbereitung des Zuschlags umfassen. Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 160 Stunden haben. Mindestanforderung: ist der Nachweis einer Referenz. 2. Referenz Typ B Juristische Beratung eines Digitalisierungsvorhabens einer Bundes- oder Landesbehörde (diese umfassen auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes und der Länder, einschließlich Bundes- und Landes IT-Dienstleister sowie juristische Personen des Privatrechts des Bundes oder eines Bundeslandes und jeweilige Zusammenschlüsse) durch den vorgesehenen Partner, bei dem eines der folgenden Rechtsgebiete: KI Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, IT-Sicherheitsrecht, IT-Patentrecht, Verfassungsrecht, oder die rechtlichen Anforderungen an eine Inhouse- Vergabe eine wesentliche Rolle spielte. Wesentlichkeit ist in der Regel gegeben, wenn die Beratung in dem jeweiligen Rechtsgebiet durch den vorgesehenen Partner mindestens 20 Stunden umfasste. Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 80 Stunden haben.
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 634 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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