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Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von Ladeinfrastruktur
Stadtwerke Neuss GmbH · Neuss · Nordrhein-Westfalen
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Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung einer Ladeinfrastruktur mit 16 Ladepunkten zum Laden von Niederflur-Elektrobussen mit Pantographen, inklusive aller Bodenarbeiten und Montage der gesamten Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof der Stadtwerke Neuss GmbH inkl. einer vollständigen Integration in ein Lade-/Lastmanagementsystem (Los 3). Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung der jeweiligen Systeme einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen für die Genehmigungsverfahren. — Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von Ladeinfrastruktur an 3 Haltestellen im Liniennetz zum Laden von Niederflur-Elektrobussen mit Pantographen, inklusive aller Bodenarbeiten und Montage der gesamten Ladeinfrastruktur im Jahr 2025 inkl. einer vollständigen Anbindung an ein Lade-/Lastmanagementsystem (Reporting). Zzgl. einer Option auf Erweiterung um 3 weitere Ladepunkte im Liniennetz der Stadt Neuss. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung der jeweiligen Systeme einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen für die Genehmigungsverfahren. — Optionale Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung von einem Lade-/Lastmanagement System für die in Los 1 ausgeschriebenen Ladepunkte und einer Reporting Funktionalität der in Los 2 zu beschaffenden Ladepunkte.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse mit Pantographen.
- Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt, die sich auf Betriebshof-Ladepunkte, Haltestellen-Ladepunkte und ein optionales Lade-/Lastmanagementsystem beziehen.
- Wichtige Anforderungen umfassen Bodenarbeiten, Integration in Lade-/Lastmanagementsysteme und Planungsleistungen für Genehmigungsverfahren.
- Es besteht eine Option auf Erweiterung um zusätzliche Ladepunkte im Liniennetz.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung, den Aufbau, die Inbetriebnahme und die Wartung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, einschließlich Bodenarbeiten und Integration in ein Lade-/Lastmanagementsystem.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 17.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 16.12.2024 Original-Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 131 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SBRS GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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