Nachtrag / Nachtragsmanagement

Ein Nachtrag ist eine zusätzliche oder geänderte Leistung gegenüber dem ursprünglichen Vertrag, die gesondert vergütet wird. Nachtragsmanagement bezeichnet das systematische Erkennen, Anmelden, Kalkulieren und Durchsetzen solcher Ansprüche.

Ein Nachtrag entsteht, wenn sich während der Ausführung Leistungen ändern oder zusätzliche Leistungen nötig werden, die im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht (so) enthalten waren. Beim VOB-Bauvertrag ist die Vergütung in § 2 VOB/B geregelt — insbesondere für geänderte Leistungen (§ 2 Abs. 5) und zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6).

Typische Nachtragsgründe

  • Geänderte Bauausführung auf Anordnung des Auftraggebers
  • Zusätzlich erforderliche, nicht vorgesehene Leistungen
  • Mengenabweichungen über die im Vertrag vorgesehenen Grenzen hinaus
  • Geänderte Bauumstände (z. B. abweichender Baugrund)

Vergaberechtliche Grenze

Bei öffentlichen Aufträgen sind nachträgliche Vertragsänderungen nicht unbegrenzt zulässig: Wesentliche Änderungen können eine unzulässige De-facto-Neuvergabe darstellen (vgl. § 132 GWB). Nachträge müssen sich daher im rechtlich zulässigen Rahmen halten. Praktische Hinweise zur Anmeldung finden Sie im Ratgeber Nachträge nach VOB richtig stellen.

Verwandte Begriffe

Jetzt Ausschreibungen finden

📬

Passende Ausschreibungen finden

Erhalten Sie relevante öffentliche Aufträge direkt per E-Mail — kostenlos und unverbindlich.

Oder richten Sie ein personalisiertes Suchprofil ein →