VK 1 - 103/13 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 06.12.2013

Vergabekammer setzt Vergabeverfahren wegen intransparenter Wertungskriterien zurück

Ergebnis: Vergabeverfahren zurückversetzt

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat angeordnet, dass die Antragsgegnerin das Vergabeverfahren zur Wartung von Telekommunikationsanlagen in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzen muss. Die Kammer bemängelte, dass die Wertungskriterien und deren Gewichtung nicht transparent genug bekannt gegeben wurden. Zudem wurden die Kriterien für die Erfüllungsgrade und zusätzliche Unterkriterien nicht klar definiert, was zu einer fehlerhaften Angebotswertung führte. Die Antragsgegnerin muss nun die Wertungskriterien offenlegen und die Angebote neu bewerten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

TransparenzgebotWertungskriterienAngebotswertungVergabeverfahrenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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