VK 2 - 34/23 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.06.2023

Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 128 GWB§ 165 GWB§ 134 GWB§ 97 GWB§ 127 GWB§ 167 GWB§ 160 GWB§ 103 GWB§ 3 VgV§ 159 GWB§ 29 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Grund dafür sind Bedenken hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Die Kammer fordert die Antragsgegnerin auf, das Angebot der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung weiter aufzuklären. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

DatenschutzDSGVODrittlandübermittlungVergabeverfahrenReisebürodienstleistungenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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