VK 2 - 64/23 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.08.2023

Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 165 GWB§ 169 GWB§ 159 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte die lange Laufzeit und die Verlängerungsoptionen eines Interimsvertrags sowie eine angeblich unzulässige Doppelausschreibung. Die Kammer sah die Antragsbefugnis der Antragstellerin als nicht gegeben an, da diese zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns nicht in der Lage war, die Leistung zu erbringen. Auch der Antrag auf Akteneinsicht wurde zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

InterimsvergabeAntragsbefugnisDoppelausschreibungVerlängerungsoptionenAkteneinsicht

Vergaberecht-Begriffe

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