Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
Ergebnis: Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages und Verpflichtung zur EU-weiten Ausschreibung
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer stellte fest, dass ein Bauvertrag von Anfang an unwirksam war, da die EU-weite Ausschreibungspflicht verletzt wurde. Die Antragsgegnerin hatte den Auftrag national bekannt gemacht, obwohl der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert überschritt. Die Kammer verpflichtete die Antragsgegnerin, bei fortbestehender Vergabeabsicht eine europaweite Ausschreibung durchzuführen.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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