Nachprüfungsantrag wegen Datenschutzvorgaben und Zuschlagskriterien zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Streitpunkt war die Auslegung von Datenschutzvorgaben und die Bewertung von Angeboten in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Kammer sah die Datenschutzanforderungen, insbesondere bezüglich der Verarbeitung und Speicherung von Sozial- und personenbezogenen Daten auf dem Gebiet eines EU-/EWR-Mitgliedstaates, als vergabekonform an. Auch die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien wurde als nachvollziehbar und vergaberechtskonform erachtet.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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