VK 2 - 114/22 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.02.2023

Nachprüfungsantrag wegen Datenschutzvorgaben und Zuschlagskriterien zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 6 VgV§ 7 VgV§ 165 GWB§ 127 GWB§ 97 GWB§ 134 GWB§ 57 VgV§ 161 GWB§ 103 GWB§ 99 GWB§ 160 GWB§ 128 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Streitpunkt war die Auslegung von Datenschutzvorgaben und die Bewertung von Angeboten in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Kammer sah die Datenschutzanforderungen, insbesondere bezüglich der Verarbeitung und Speicherung von Sozial- und personenbezogenen Daten auf dem Gebiet eines EU-/EWR-Mitgliedstaates, als vergabekonform an. Auch die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien wurde als nachvollziehbar und vergaberechtskonform erachtet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

DatenschutzvorgabenZuschlagskriterienVerhandlungsverfahrenTeilnahmewettbewerbVergabekammerNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen