VK 1 - 104/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.01.2015

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zu TNFα-Inhibitoren-Rabattverträgen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 111 GWB§ 128 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Ausschreibung von Rabattverträgen für TNFα-Inhibitoren zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte, dass die Ausschreibung indikationsbezogen und nicht wirkstoffbezogen erfolge und die Wertung willkürlich sei. Die Kammer sah die Vorgehensweise der Antragsgegnerinnen als vergaberechtskonform an, da die therapeutische Vergleichbarkeit der Wirkstoffe begründet und die Wertung auf die wirtschaftlichsten Angebote ausgerichtet sei.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattverträgeTNFα-InhibitorenVergabekammerNachprüfungsantragIndikationsbezogenWirkstoffbezogen

Vergaberecht-Begriffe

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