VK 1 - 110/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.01.2015

Nachprüfungsantrag wegen unzulässiger Bietergemeinschaften zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 1 GWB§ 97 GWB§ 99 GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 113 GWB§ 100 GWB§ 2 VgV§ 107 GWB§ 36 GWB

Worum ging es?

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Die Antragstellerin rügte, dass die Angebote zweier Bietergemeinschaften auszuschließen seien, da diese unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen darstellten. Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie begründete dies damit, dass die Bildung der Bietergemeinschaften nicht per se unzulässig sei und die Antragstellerin die Erforderlichkeit des Ausschlusses nicht hinreichend dargelegt habe. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BietergemeinschaftWettbewerbsbeschränkungAusschlussVOL/ANachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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