Nachprüfungsantrag wegen unzulässiger Bietergemeinschaften zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte, dass die Angebote zweier Bietergemeinschaften auszuschließen seien, da diese unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen darstellten. Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie begründete dies damit, dass die Bildung der Bietergemeinschaften nicht per se unzulässig sei und die Antragstellerin die Erforderlichkeit des Ausschlusses nicht hinreichend dargelegt habe. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.
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Vergaberecht-Begriffe
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