Vergabekammer ordnet Wiederholung der Wertung an
Ergebnis: Wertung muss wiederholt werden
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat angeordnet, dass die Antragsgegnerin die Wertung der Angebote wiederholen muss. Grund dafür war die Entscheidung der Antragsgegnerin, das Angebot der Antragstellerin wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen auszuschließen. Die Antragstellerin hatte handschriftliche Korrekturen an den Maßen und Mengen vorgenommen, die sie als Klarstellungen und zulässige Nebenangebote wertete, während die Antragsgegnerin darin eine unzulässige Änderung sah.
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