Vergabekammer weist Antrag auf Ausschluss von Bietergemeinschaften zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, mit dem die Antragstellerin den Ausschluss von zwei Bietergemeinschaften (Bg zu 1) und Bg zu 2)) wegen angeblich unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen forderte. Die Antragstellerin argumentierte, dass die Bildung der Bietergemeinschaften, insbesondere innerhalb von Konzernen, gegen das Kartellrecht verstoße und zu Wettbewerbsverzerrungen führe. Die Vergabekammer entschied, dass die Bietergemeinschaften zulässig gebildet wurden und ihre Angebote nicht auszuschließen seien.
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Vergaberecht-Begriffe
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