VK 1 - 112/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.01.2015

Vergabekammer weist Antrag auf Ausschluss von Bietergemeinschaften zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 1 GWB§ 97 GWB§ 99 GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 113 GWB§ 100 GWB§ 2 VgV§ 107 GWB§ 36 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, mit dem die Antragstellerin den Ausschluss von zwei Bietergemeinschaften (Bg zu 1) und Bg zu 2)) wegen angeblich unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen forderte. Die Antragstellerin argumentierte, dass die Bildung der Bietergemeinschaften, insbesondere innerhalb von Konzernen, gegen das Kartellrecht verstoße und zu Wettbewerbsverzerrungen führe. Die Vergabekammer entschied, dass die Bietergemeinschaften zulässig gebildet wurden und ihre Angebote nicht auszuschließen seien.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BietergemeinschaftKartellrechtWettbewerbsbeschränkungVOL/ASGB VVergaberecht

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen