VK 1 - 114/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 19.01.2015

Vergabekammer weist Antrag zur Aufteilung von Grippeimpfstoff-Zuschlägen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 111 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, der die Aufteilung von Rahmenrabattvereinbarungen für Grippeimpfstoffe zum Gegenstand hatte. Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerinnen entgegen § 132e Abs. 2 SGB V nur einen Zuschlag pro Los erteilen wollten, obwohl die Lose unterschiedliche Darreichungsformen (mit und ohne Kanüle) betrafen. Die Kammer entschied, dass die Antragsgegnerinnen ihren Beschaffungsbedarf vergaberechtskonform in zwei Fachlose aufgeteilt und die Loslimitierung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vorgenommen hätten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

GrippeimpfstoffeRabattvereinbarungenLosaufteilungVersorgungssicherheitSGB VVergaberecht

Vergaberecht-Begriffe

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