Vergabekammer weist Antrag wegen zulässiger Bietergemeinschaften zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, mit dem die Antragstellerin den Ausschluss zweier Bietergemeinschaften wegen angeblich wettbewerbsbeschränkender Absprachen gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A forderte. Die Kammer sah die Bildung der Bietergemeinschaften, die aus konzernverbundenen Unternehmen bestanden, als zulässig an. Sie begründete dies damit, dass die beteiligten Unternehmen als wirtschaftliche Einheit zu betrachten seien und somit kein Verstoß gegen das Kartellrecht (§ 1 GWB) vorliege. Die Antragstellerin trug die Kosten des Verfahrens.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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