VK 1 - 116/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 21.01.2015

Vergabekammer weist Antrag wegen zulässiger Bietergemeinschaften zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 1 GWB§ 97 GWB§ 99 GWB§ 19 VOL/A§ 111 GWB§ 128 GWB§ 100 GWB§ 2 VgV§ 107 GWB§ 36 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, mit dem die Antragstellerin den Ausschluss zweier Bietergemeinschaften wegen angeblich wettbewerbsbeschränkender Absprachen gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A forderte. Die Kammer sah die Bildung der Bietergemeinschaften, die aus konzernverbundenen Unternehmen bestanden, als zulässig an. Sie begründete dies damit, dass die beteiligten Unternehmen als wirtschaftliche Einheit zu betrachten seien und somit kein Verstoß gegen das Kartellrecht (§ 1 GWB) vorliege. Die Antragstellerin trug die Kosten des Verfahrens.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BietergemeinschaftKonzernprivilegWettbewerbsbeschränkungVOL/AGWBAusschluss

Vergaberecht-Begriffe

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