Vergabekammer: Wertung von Angeboten teilweise zu wiederholen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
§ 1 GWB§ 2 GWB§ 101a GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 113 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass die Antragsgegnerinnen die Wertung der Angebote in bestimmten Losen wiederholen müssen. Der Nachprüfungsantrag wurde für andere Lose verworfen. Streitpunkt war die Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft und deren Ausschluss durch die Vergabestelle. Die Kammer hat die Kosten des Verfahrens entsprechend der Beteiligung der Parteien aufgeteilt.
Schlagworte
BietergemeinschaftWertungNachprüfungsantragRabattvereinbarungenSGB VVOL/A
Vergaberecht-Begriffe
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