VK 1 - 117/13 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.01.2014

Vergabekammer: Wertung von Angeboten teilweise zu wiederholen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 1 GWB§ 2 GWB§ 101a GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 113 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass die Antragsgegnerinnen die Wertung der Angebote in bestimmten Losen wiederholen müssen. Der Nachprüfungsantrag wurde für andere Lose verworfen. Streitpunkt war die Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft und deren Ausschluss durch die Vergabestelle. Die Kammer hat die Kosten des Verfahrens entsprechend der Beteiligung der Parteien aufgeteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BietergemeinschaftWertungNachprüfungsantragRabattvereinbarungenSGB VVOL/A

Vergaberecht-Begriffe

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