VK 1 - 118/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 21.01.2015

Nachprüfungsantrag wegen unzulässiger Bietergemeinschaften zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 1 GWB§ 97 GWB§ 99 GWB§ 19 VOL/A§ 111 GWB§ 128 GWB§ 100 GWB§ 2 VgV§ 107 GWB§ 36 GWB

Worum ging es?

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Die Antragstellerin rügte die Bildung von Bietergemeinschaften als wettbewerbsbeschränkende Abrede nach § 19 Abs. 3 VOL/A-EG. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Bietergemeinschaften aus konzernverbundenen Unternehmen bestanden und somit als wirtschaftliche Einheit im Sinne des Kartellrechts zu betrachten seien. Ein Verstoß gegen das Kartellrecht oder vergaberechtliche Vorschriften wurde nicht festgestellt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BietergemeinschaftWettbewerbsbeschränkungKartellrechtVOL/A-EGKonzernprivileg

Vergaberecht-Begriffe

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