Vergabekammer: Wertung der Angebote muss wiederholt werden
Ergebnis: Wertung der Angebote muss wiederholt werden
Betroffene Normen
§ 1 GWB§ 2 GWB§ 101a GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 113 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer hat angeordnet, dass die Wertung der Angebote in mehreren Losen wiederholt werden muss. Dies betrifft die Gebietslose 3, 4, 5, 6 und 8. Für die Gebietslose 1, 2 und 7 wurde das Verfahren durch Rücknahme des Antrags beendet. Die Kosten des Verfahrens werden entsprechend der Beteiligung aufgeteilt.
Schlagworte
VergabekammerNachprüfungsverfahrenWertung der AngeboteRabattvereinbarungenSGB V
Vergaberecht-Begriffe
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