VK 1 - 119/13 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.01.2014

Vergabekammer: Wertung der Angebote muss wiederholt werden

Ergebnis: Wertung der Angebote muss wiederholt werden

Betroffene Normen

§ 1 GWB§ 2 GWB§ 101a GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 113 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer hat angeordnet, dass die Wertung der Angebote in mehreren Losen wiederholt werden muss. Dies betrifft die Gebietslose 3, 4, 5, 6 und 8. Für die Gebietslose 1, 2 und 7 wurde das Verfahren durch Rücknahme des Antrags beendet. Die Kosten des Verfahrens werden entsprechend der Beteiligung aufgeteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenWertung der AngeboteRabattvereinbarungenSGB V

Vergaberecht-Begriffe

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