VK 1 - 12/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 17.03.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unklarer Eignungsanforderungen

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 16 VSVgV§ 8 VSVgV§ 1 VSVgV§ 97 GWB§ 31 VSVgV§ 99 GWB§ 128 GWB§ 16 VOL/A§ 107 GWB§ 115 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag für die Beschaffung von Außenlastnetzen zu erteilen. Streitpunkt war die unklare und missverständliche Formulierung der Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in der Bekanntmachung. Die Kammer bemängelte, dass die geforderten Nachweise nicht klar spezifiziert waren und die Antragsgegnerin die Eignung der Antragstellerin zu Unrecht verneint habe. Das Vergabeverfahren muss unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer wiederholt werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsnachweiseVergabebekanntmachungTechnische LeistungsfähigkeitNachprüfungsverfahrenAußenlastnetzeVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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