Nachprüfungsantrag wegen De-facto-Vergabe verworfen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte die Vergabe von Leistungen im Bereich "[...]" ohne EU-weites Vergabeverfahren. Sie machte geltend, die 30-Tage-Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit sei nicht ausgelöst worden, da die Antragsgegnerin sie über den Vergabeprozess im Unklaren gelassen habe. Die Vergabekammer des Bundes verwarf den Nachprüfungsantrag, da die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 2 GWB abgelaufen war.
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Vergaberecht-Begriffe
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