VK 1 - 124/15 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 19.01.2016

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zu Kaskadenprinzip zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 107 GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 113 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Streitpunkt war die Vergabe von Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarungen nach einem "Kaskadenprinzip". Die Antragstellerin rügte, dass dieses Prinzip gegen Wettbewerbs- und Transparenzgrundsätze verstoße und die Bieter unzumutbaren Risiken aussetze. Die Kammer wies den Antrag zurück und auferlegte der Antragstellerin die Verfahrenskosten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragArzneimittelRabattvereinbarungKaskadenprinzipWettbewerbsgrundsatz

Vergaberecht-Begriffe

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