VK 1 - 138/15 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 29.02.2016

Nachprüfungsantrag wegen Ausschluss aus Vergabeverfahren zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 21 SektVO§ 24 SektVO§ 101a GWB§ 111 GWB§ 128 GWB§ 113 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück, die wegen des Verdachts auf schwere Verfehlungen und Betrug aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen worden war. Die Vergabestelle begründete den Ausschluss mit Erkenntnissen aus einem Ermittlungsverfahren, die auf erhebliche Schädigungen des Konzerns durch überhöhte Abrechnungen bei Sicherungsleistungen hindeuteten. Die Kammer sah die Zuverlässigkeit der Antragstellerin als in Frage gestellt an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeverfahrenAusschlussZuverlässigkeitschwere VerfehlungErmittlungsverfahrenSicherungsleistungen

Vergaberecht-Begriffe

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