Zuschlagserteilung untersagt: Mangelnde Eignung der Beigeladenen
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
§ 99 GWB§ 2 VgV§ 24 VSVgV§ 107 GWB§ 97 GWB§ 127 GWB§ 1 VSVgV
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Der Antragsteller rügte die Eignung der Beigeladenen, insbesondere deren mangelnde Erfahrung mit dem Messebausystem "Octanorm" und fehlende finanzielle sowie personelle Ressourcen. Die Kammer verpflichtete die Antragsgegnerin, die Wertung unter Berücksichtigung der Kammerauffassung zu wiederholen.
Schlagworte
EignungsprüfungMessebauOctanormNachprüfungsverfahrenVergabekammer
Vergaberecht-Begriffe
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