VK 1 - 2/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.02.2016

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen fehlerhafter Preisangabe zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 107 GWB§ 15 VOB/A§ 97 GWB§ 113 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte eine fehlerhafte Eintragung des Einheitspreises für Lüftungsgeräte in ihrem Angebot. Sie trug vor, versehentlich den Gesamtpreis als Einheitspreis eingetragen zu haben und bat um eine Neubewertung ihres Angebots. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Angaben der Antragstellerin im Angebot eindeutig waren und eine Korrektur oder Auslegung des Preises nicht zulässig sei. Die Kammer sah keine Grundlage für die Annahme eines Irrtums, der eine Korrektur rechtfertigen würde.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

PreisangabeEinheitspreisGesamtpreisIrrtumAngebotswertungNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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