Unwirksamkeit eines Interimsvertrags über Einkaufsdienstleistungen festgestellt
Ergebnis: Vertrag unwirksam
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass ein mit der Beigeladenen abgeschlossener Vertrag über die interimsmäßige Erbringung von Einkaufsdienstleistungen unwirksam ist. Die Antragstellerin hatte beanstandet, dass der Vertrag ohne vorheriges Vergabeverfahren geschlossen wurde und der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert überschreitet. Die Kammer gab der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens auf.
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Vergaberecht-Begriffe
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