Zuschlagserteilung untersagt wegen Abweichungen bei technischen Spezifikationen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür waren Abweichungen zwischen den technischen Anforderungen der Vergabeunterlagen und den Spezifikationen des angebotenen Produkts der Beigeladenen. Insbesondere wurden Abweichungen bei der Frequenz, dem Heartbeat-Intervall und dem Temperaturbereich festgestellt. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen.
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