VK 1 - 24/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.05.2016

Zuschlagserteilung untersagt wegen Abweichungen bei technischen Spezifikationen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 101b GWB§ 1 GWB§ 111 GWB§ 113 GWB§ 186 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB§ 2 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür waren Abweichungen zwischen den technischen Anforderungen der Vergabeunterlagen und den Spezifikationen des angebotenen Produkts der Beigeladenen. Insbesondere wurden Abweichungen bei der Frequenz, dem Heartbeat-Intervall und dem Temperaturbereich festgestellt. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

technische SpezifikationenAbweichungenFrequenzHeartbeatTemperaturbereichNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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