VK 1 - 32/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.05.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlagserteilung ohne Berücksichtigung der Rechtsauffassung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 31 VSVgV§ 1 VSVgV§ 11 VSVgV§ 101a GWB§ 113 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat angeordnet, dass die Antragsgegnerin den Zuschlag nur unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erteilen darf. Streitpunkt war die Zulassung eines Bieters als Hersteller für zulassungspflichtige Bauteile. Die Antragstellerin rügte, dass die Beigeladene nicht über die erforderliche Herstellerzulassung verfüge. Die Kammer gab der Antragstellerin teilweise Recht, indem sie die Zuschlagserteilung untersagte, bis die Rechtsauffassung der Kammer berücksichtigt ist.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

HerstellerzulassungNachprüfungsverfahrenVergabekammerZuschlagskriterienVSVgV

Vergaberecht-Begriffe

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