Vergabekammer untersagt Zuschlagserteilung ohne Berücksichtigung der Rechtsauffassung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat angeordnet, dass die Antragsgegnerin den Zuschlag nur unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erteilen darf. Streitpunkt war die Zulassung eines Bieters als Hersteller für zulassungspflichtige Bauteile. Die Antragstellerin rügte, dass die Beigeladene nicht über die erforderliche Herstellerzulassung verfüge. Die Kammer gab der Antragstellerin teilweise Recht, indem sie die Zuschlagserteilung untersagte, bis die Rechtsauffassung der Kammer berücksichtigt ist.
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