VK 1 - 32/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.05.2016

Nachprüfungsantrag wegen fehlender Zulassung für Ersatzteile zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 1 VSVgV§ 111 GWB§ 186 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Streitpunkt war, ob die Beigeladene die geforderte Zulassung für die Lieferung von Ersatzteilen nachweisen konnte. Die Kammer stellte fest, dass die Beigeladene über eine Ausnahmegenehmigung verfügte, die für die Angebotsabgabe ausreichend war. Die Zulassungssituation wurde als komplex, aber nicht als Hinderungsgrund für die Beigeladene gewertet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ZulassungErsatzteileAusnahmegenehmigungNachprüfungsantragVergabekammer

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