VK 1 - 33/13 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.06.2013

Aufhebung Vergabeverfahren rechtswidrig, aber Antrag teilweise zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer stellte fest, dass die Aufhebung eines Vergabeverfahrens für HKLS-Anlagen rechtswidrig war, da die Antragstellerin dadurch in ihren Rechten verletzt wurde. Die Kammer wies jedoch den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück. Die Kosten des Verfahrens wurden je zur Hälfte getragen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Aufhebung VergabeverfahrenRechtswidrigkeitLeistungsbeschreibungUnklarheitenNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen