Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Zweifel an Bieter-Eignung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für Schleusendecksdienstleistungen zu erteilen. Streitpunkt war die Eignung eines Bieters, der erst kurz vor der Ausschreibung gegründet wurde und sich auf die Kapazitäten seiner Muttergesellschaft berief. Die Kammer sah Zweifel an der ordnungsgemäßen Eignungsprüfung und der Wertung des Angebots hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen.
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