VK 1 - 34/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.06.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Zweifel an Bieter-Eignung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 16 VOL/A§ 6 VOL/A§ 2 VOL/A§ 97 GWB§ 111 GWB§ 113 GWB§ 7 VOL/A

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für Schleusendecksdienstleistungen zu erteilen. Streitpunkt war die Eignung eines Bieters, der erst kurz vor der Ausschreibung gegründet wurde und sich auf die Kapazitäten seiner Muttergesellschaft berief. Die Kammer sah Zweifel an der ordnungsgemäßen Eignungsprüfung und der Wertung des Angebots hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsprüfungFormblatt 333-LVergleichbare LeistungenBewertungNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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