VK 1 - 40/15 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 10.06.2015

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen Produktneutralität und technischer Anforderungen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 7 SektVO§ 128 GWB§ 1 SektVO

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine Verletzung des Produktneutralitätsgebots und eine fehlerhafte Leistungsbeschreibung. Die Vergabekammer stellte fest, dass die Beschaffung eines spezifischen Produkts durch die Antragsgegnerin sachlich gerechtfertigt war und die technischen Anforderungen der Antragsgegnerin vergaberechtskonform aufgestellt wurden. Die Kammer befand zudem, dass die Software der Antragstellerin die gestellten Mindestanforderungen nicht erfüllte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ProduktneutralitätTechnische AnforderungenMarktanfrageSektVONachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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