Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag zu Rabattvereinbarungen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V verworfen. Die Antragstellerin machte geltend, dass es sich um öffentliche Aufträge handele, die dem Vergaberecht unterfallen, und rügte Verstöße gegen VOL/A und den Wettbewerbsgrundsatz. Die Kammer entschied, den Antrag zu verwerfen, ohne auf die inhaltlichen Rügen einzugehen.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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