VK 1 - 42/15 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.08.2016

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag zu Rabattvereinbarungen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 99 GWB§ 102 GWB§ 97 GWB§ 113 GWB§ 128 GWB§ 186 GWB§ 104 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V verworfen. Die Antragstellerin machte geltend, dass es sich um öffentliche Aufträge handele, die dem Vergaberecht unterfallen, und rügte Verstöße gegen VOL/A und den Wettbewerbsgrundsatz. Die Kammer entschied, den Antrag zu verwerfen, ohne auf die inhaltlichen Rügen einzugehen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattvereinbarungSGB VVergaberechtNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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