Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Wertungskriterien
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, den Zuschlag für die Lieferung von Drehfunkfeuern zu erteilen. Die Kammer gab der Nachprüfungsantragstellerin teilweise Recht, da die Wertungsmatrix für das Qualitätskriterium intransparent war. Es wurde bemängelt, dass nur die Höchst- und Mindestpunktzahl definiert waren und die dazwischenliegenden Abstufungen als "In-between: points accordingly" offengelassen wurden. Zudem wurden die Kriterien für die Höchst- und Mindestpunktzahl teilweise als zu unbestimmt kritisiert. Die Vergabekammer verpflichtete die Antragsgegnerinnen, das Verfahren nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer neu durchzuführen.
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