VK 1 - 51/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.08.2019

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen Ortsvorgabe zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 156 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vorgabe eines bestimmten Leistungsortes in einer Ausschreibung zur fliegerischen Vorausbildung zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, da sie über geeignete Infrastruktur an einem anderen Standort verfüge. Die Antragsgegnerin verteidigte die Ortsvorgabe mit sachlichen Gründen, die auf das Stationierungskonzept und zwischenstaatliche Abkommen gestützt wurden, um eine risikofreie und unterbrechungsfreie Ausbildung sicherzustellen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LeistungsortWettbewerbsbeschränkungStationierungskonzeptNachprüfungsverfahrenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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