Aufhebung Vergabeverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit trotz Rücknahme
Ergebnis: Aufhebung/Korrektur des Verfahrens
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin (ASt) rügte nach Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Antragsgegnerin (Ag) die Rechtswidrigkeit der Aufhebung. Die Vergabekammer stellte fest, dass die Aufhebung ohne wichtigen Grund erfolgte und die ASt dadurch in ihren Rechten verletzt wurde. Sie stellte ferner fest, dass der Zuschlag im aufgehobenen Verfahren nicht hätte erteilt werden dürfen. Das Nachprüfungsverfahren wurde durch die Rücknahme des ursprünglichen Antrags auf Zuschlagserteilung beendet.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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