VK 1 - 54/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.08.2014

Aufhebung Vergabeverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit trotz Rücknahme

Ergebnis: Aufhebung/Korrektur des Verfahrens

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 107 GWB§ 97 GWB§ 114 GWB§ 113 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin (ASt) rügte nach Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Antragsgegnerin (Ag) die Rechtswidrigkeit der Aufhebung. Die Vergabekammer stellte fest, dass die Aufhebung ohne wichtigen Grund erfolgte und die ASt dadurch in ihren Rechten verletzt wurde. Sie stellte ferner fest, dass der Zuschlag im aufgehobenen Verfahren nicht hätte erteilt werden dürfen. Das Nachprüfungsverfahren wurde durch die Rücknahme des ursprünglichen Antrags auf Zuschlagserteilung beendet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Aufhebung Vergabeverfahrenwichtiger GrundInformationsvorsprungAkteneinsichtVOL/ANachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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