Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung und fehlender Vorabinformation
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Die Kammer begründete dies mit Verstößen gegen § 101a GWB (fehlende oder fehlerhafte Vorabinformation über die Zuschlagsentscheidung) und einer fehlerhaften Wertung des Angebots der Antragstellerin. Die Wertung wurde beanstandet, da sie auf Kriterien wie Ähnlichkeit zu Vorgängerprojekten beruhte, die nicht explizit Teil der Vergabeunterlagen waren. Zudem wurde die Berechnung des Angebotspreises als fehlerhaft erachtet.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen
- VK 1 - 39/23 — Zuschlagserteilung untersagt: Mangelnde Dokumentation der Kalkulationsprüfung
- VK 1 - 37/23 — Vergabekammer weist Rüge gegen Referenzanforderungen zurück
- VK 1 - 35/23 — Nachprüfungsantrag wegen Eignungsprüfung zurückgewiesen