Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Angebotswertung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war die fehlerhafte Bewertung des Angebots der Antragstellerin. Die Kammer beanstandete, dass die Antragsgegnerin die Wertungskriterien I.1, II.2 und III.1 des Konzepts der Antragstellerin zu Unrecht nur mit einem Punkt bewertet hatte, obwohl die Begründungen dafür die Bewertung nicht trugen. Die Antragsgegnerin wurde verpflichtet, die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen.
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