VK 1 - 62/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.08.2014

Ausschluss eines Angebots wegen unklarer Leistungserbringung bei Leitungserneuerung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 98 GWB§ 101a GWB§ 128 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Streitig war, ob die Bieterin die geforderte Erneuerung einer Dampfleitung angeboten hatte, obwohl diese bereits von ihr zu einer Heizwasserleitung saniert worden war. Die Kammer sah die Erklärung der Bieterin, die Leitung neu zu errichten, als nicht ausreichend an, um die ursprüngliche Forderung der Ausschreibung nach einer Erneuerung der Dampfleitung zu erfüllen. Daher wurde das Angebot zu Recht ausgeschlossen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LeistungserbringungAusschreibungsunterlagenAngebotErneuerungDampfleitungBieterin

Vergaberecht-Begriffe

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