VK 1 - 66/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 10.09.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzureichender Eignungsnachweise

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 7 VOL/A§ 128 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im Fachlos 1 eines Vergabeverfahrens für Arzneimittelrabattvereinbarungen einen Zuschlag zu erteilen. Die Kammer beanstandete, dass die Anforderungen an die Nachweise der Lieferfähigkeit und der Einbindung von Drittunternehmen nicht den Vorgaben des Oberlandesgerichts Düsseldorf entsprachen. Das Verfahren wurde zurückzuversetzen, um die Rechtsauffassung der Kammer zu berücksichtigen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattvereinbarungenArzneimittelEignungsnachweiseLieferfähigkeitDrittunternehmenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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