VK 1 - 66/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.08.2016

Nachprüfungsantrag wegen Nachunternehmereinsatz im IT-Support zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 111 GWB§ 186 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragstellerin rügte, dass die Beigeladene die ausgeschriebenen Wartungs- und Supportleistungen für IT-Produkte nicht selbst erbringen könne und dies auch nicht durch einen Nachunternehmer zulässig sei. Die Kammer sah die Anforderungen der Ausschreibung durch die Beigeladene, die einen autorisierten Partner für die Leistungserbringung einsetzte, als erfüllt an und beanstandete weder den Nachunternehmereinsatz noch die Benennung desselben.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachunternehmerSupportleistungenIT-AusschreibungEignungsprüfungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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